über uns

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Benutzungsordnung

Benutzungsordnung

Die Bücherei ist eine öffentliche Einrichtung, die von jeder/m genutzt werden kann. Träger ist die katholische Kirchengemeinde, finanziert werden wir von der Stadt Lauffen am Neckar und der kirchlichen Fachstelle für Büchereien in Stuttgart.

Drei Mitarbeiterinnen Isabel Frank, Annette Ambiel und Julia Hartmaier sind angestellt. Alle weiteren Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen arbeiten ehrenamtlich.

 

1. Anmeldung und Änderung der persönlichen Daten

Die Anmeldung in der Bücherei erfolgt unter Vorlage eines gültigen Personal- oder Schülerausweises. Die Nutzerin/der Nutzer bestätigt mit Unterschrift den Erhalt des Leserausweises, die Kenntnisnahme der Benutzungsordnung und stimmt der Aktivierung zur Nutzung unseres Online-Angebotes zu. Änderungen von Adresse oder Telefon sind der Bücherei mitzuteilen. Bevor ein Orts- bzw. Büchereiwechsel ansteht, müssen alle Medien zurückgegeben werden. Kinder unter 8 Jahren erhalten noch keinen eigenen Ausweis, nur einen vorläufigen Ausweis für Vorlesestunden. Kinder und Jugendliche zwischen 8 und 16 Jahren benötigen zur Ausstellung eines Leserausweises die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten. Diese Unterschrift verpflichtet auch zum Ersatz in Schadensfällen. Für Kinder unter 8 Jahren besteht während des Aufenthalts in der Bücherei Aufsichtspflicht durch einen/die Erziehungsberechtigten.

 

2. Gebühren

Für Nutzer/innen ab 18 Jahren erhebt die Bücherei eine jährliche Gebühr von 20 Euro. Schüler und Studenten sind unter Vorlage eines entsprechenden Nachweises von der Jahresgebühr befreit.

Bei Überschreiten der Ausleihfrist von 2 Wochen werden Mahngebühren fällig; für die erste Mahnung pauschal 2 Euro, für die zweite Mahnung zzgl. 3 Euro und für die dritte Mahnung zzgl. 5 Euro.

 

 

3. Ausleihe, Leihfrist, Verlängerung,

Die Ausleihe von Medien ist nur nach Vorlage des Leserausweises möglich. Der Leserausweis ist nicht übertragbar, einen Verlust bitte der Bücherei mitteilen. Für die Neuausstellung eines Ausweises wird eine Gebühr von 2,50 Euro erhoben.

Die Ausleihzeit für die meisten Medien beträgt vier Wochen (mit Ausnahme von Konsolenspielen), nach Ablauf dieser Frist werden Sie von uns gemahnt. Eine Verlängerung der Ausleihfrist ist telefonisch (07133-200065), per mail (info@buecherei-lauffen.de) oder über das persönliche Leserkonto im Internet (www.buecherei-lauffen.de) möglich, sofern sie nicht vorgemerkt sind. Die Medien können zwei Mal verlängert werden. Ausnahme sind unsere Zeitschriften und Konsolenspiele, sie können nicht verlängert werden.

Buchwünsche und Vormerkungen für gewünschte Entleihungen können Sie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gerne mitteilen. Vorgemerkte Bücher sollen innerhalb von zwei Wochen abgeholt werden, sonst erlischt die Vormerkung.

 

4. Haftung für entliehene Medien

Die ausgeliehenen Medien sind sorgfältig zu behandeln. Für Beschädigungen oder Verlust ist der/die Entleiher/in schadensersatzpflichtig. Schäden oder fehlende Teile bitte bei der Rückgabe melden.

 

5. Verhalten in der Bücherei

Essen und Trinken ist in der Bücherei nicht gestattet. Wir bitten darum, die Bücherei als einen Ort der Ruhe zu sehen, wo lautes Verhalten und lebhaftes Herumlaufen nicht passend sind. Ebenso bitten wir darum, Inliner, Skateboards und ähnliche Fahrgeräte im Garderobenbereich zu lassen. Hunde müssen draußen bleiben.

 

6. Die Bücherei im Internet

Auf unserer Homepage (www.buecherei-lauffen.de) erfahren Sie Neuigkeiten zu Veranstaltungen, finden aktuelle Informationen wie zum Beispiel Ferienregelungen oder Schließtage. Außerdem informieren wir Sie über Neuanschaffungen, Sie können hier auf den Medienkatalog und Ihr persönliches Leserkonto zugreifen.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Isabel Frank, Büchereileitung